Gut zu wissen
Warum Privatarztpraxis?
Was die privatärztliche Abrechnung für Sie und Ihr Kind bedeutet.
Als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen ist man verpflichtet, sich gemäß des Sozialgesetzbuches V (§12) an den Grundsätzen einer „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung“ zu orientieren und „das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten“.
Mein Anspruch als Kinderärztin ist aber nicht nur eine zweckmäßige Versorgung, sondern eine gute und auf das individuelle Kind zugeschnittene Behandlung. Dafür möchte ich mir die Zeit nehmen können, die ich für angemessen halte.
Daher habe ich die Entscheidung getroffen, mich ohne eine kassenärztliche Zulassung und damit ohne verpflichtenden Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen niederzulassen. Als „Privatärztin“ verstehe ich mich aber nicht als Ärztin, die ausschließlich für Privatpatienten tätig ist.
Ich bin ohne Einschränkung für alle Menschen da, die meine Hilfe suchen.
Die Kosten der Behandlung müssen Sie zunächst selbst tragen. Dabei erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollten Sie privat krankenversichert sein, werden die Kosten in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Auch für gesetzlich versicherte Patienten gibt es jedoch die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dazu müssen sie für ihr Kind im Vorfeld der Behandlung mit der zuständigen Krankenkasse das Prinzip der Kostenerstattung für den ambulanten Bereich vereinbaren. Dies kann insbesondere dann eine interessante Alternative darstellen, wenn sie beihilfeberechtigt sind oder über eine private ambulante Restkostenversicherung verfügen. Da die verschiedenen Krankenkassen das Prinzip der Kostenerstattung unterschiedlich anwenden, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
Auf einen Blick
Für wen ist die Praxis offen?
Privat Versicherte
Die Praxis steht allen privat Versicherten offen.
Selbstzahler
Auch als Selbstzahler sind Sie herzlich willkommen.
Gesetzlich Versicherte
Ggf. ist eine Kostenerstattung nach Rücksprache mit der Krankenkasse möglich.
Presse
Die NRZ hat über unsere Praxis berichtet
Wir freuen uns: Die NRZ war da und hat über unsere Praxis berichtet.
Unsere Leistungen
Von der Vorsorge bis zur Naturheilkunde – alle Leistungen im Überblick.
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